Mehr Sonnenstrom in Plochingen
Der Technische Ausschuss hat in seiner letzten Sitzung eine Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaikanlage bei Neubauten beschlossen. Diese gilt bei Grundstücksverkäufen sowie beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen (jeweils zum Zweck der Errichtung von Gebäuden), sofern die Errichtung einer solchen Anlage verhältnismäßig ist. Außerdem ist diese Pflicht bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen vorgesehen. Damit wurde unserem Antrag mit einer breiten Mehrheit entsprochen.
Im neuen Klimaschutzgesetz ist diese Verpflichtung nur für Nicht-Wohngebäude vorgesehen. Der Antrag und der Beschluss gehen darüber hinaus. Die Stadt und die Bauherren leisten damit einen wichtigen Beitrag zur dezentralen Energieversorgung, zur Reduktion von Luftschadstoffen und zum Klimaschutz.
In diesen Beschluss wurde in letzter Minute auch Solarthermische Anlagen als Alternative aufgenommen, also besteht die Plicht für PV oder Solarthermie. Im Gegensatz zur Photovoltaik ist die Solarthermie jedoch im EEWärmeG sowieso (wie auch Wärmepumpen) als Möglichkeit vorgesehen, die Vorgaben zu erfüllen, sodaß die ‚Solar-Pflicht‘ evtl. keine neuen Effekte bringt.
Im Bestand ist die Installation einer PV-Anlage i.d.R. nur über eigene Initiative und ggfs. öffentliche Informationen und Anregungen zu verwirklichen. Nachdem die Anlagen immer wirtschaftlicher werden, setzen wir zukünftig auf eine höhere Akzeptanz.