Der Technische Ausschuss hat in seiner letzten Sitzung eine Verpflichtung zur Installation einer Photovoltaikanlage bei Neubauten beschlossen. Diese gilt bei Grundstücksverkäufen sowie beim Abschluss von städtebaulichen Verträgen (jeweils zum Zweck der Errichtung von Gebäuden), sofern die Errichtung einer solchen Anlage verhältnismäßig ist. Außerdem ist diese Pflicht bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen vorgesehen. Damit wurde unserem Antrag mit einer breiten Mehrheit entsprochen. […]